Gesetzlich ist es nicht möglich, Urlaub in Stunden zu geben oder zu berechnen, denn das Bundesurlaubsgesetzt sieht nur Urlaubstage vor.
Hierbei werden am Jahresende:
(alle gearbeiteten Tage x 30 ÷ 260 = ….Urlaubstage)
- alle gearbeiteten Tage mit 30 multipliziert (30 Tage = Urlaubsanspruch je Jahr)
- dies durch 260 teilen (Arbeitstage pro Jahr).
- Dies ergibt den Urlaubsanspruch in Tagen.
- Ab 0,5 wird aufgerundet.


