Urlaubsberechnung bei unregelmäßig anfallender Arbeit

Gesetzlich ist es nicht möglich, Urlaub in Stunden zu geben oder zu berechnen, denn das Bundesurlaubsgesetzt sieht nur Urlaubstage vor.
Hierbei werden am Jahresende:

(alle gearbeiteten Tage x 30 ÷ 260 = ….Urlaubstage)

  • alle gearbeiteten Tage mit 30 multipliziert (30 Tage = Urlaubsanspruch je Jahr)
  • dies durch 260 teilen (Arbeitstage pro Jahr).
  • Dies ergibt den Urlaubsanspruch in Tagen.
  • Ab 0,5 wird aufgerundet.