AKTUELLES

Arbeitszeit bei Schließung der Betriebsstätte

Regelung zur Arbeitszeiterfassung bei Schließung der Betriebsstätte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielerorts waren witterungsbedingt Kitas und andere Einrichtungen am Freitag und Montag geschlossen.

Jetzt erreichen uns etliche Anfragen, wie es sich in diesem Fall mit der Arbeitszeit der Mitarbeitenden verhält.

Es kommt, wie immer, darauf an.

Grundsätzlich liegt das Wegerisiko bei den Arbeitnehmenden. Ist es nicht möglich, wegen der widrigen Witterungsverhältnisse den Arbeitsplatz pünktlich oder überhaupt zu erreichen, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.

Alternativ könnten Urlaub oder Überstunden genommen werden.

Anders verhält es sich, wenn der Betrieb (idF Kita oder andere Einrichtung) wegen der Witterungsverhältnisse geschlossen bleibt. Dann handelt es sich um ein Betriebsrisiko nach § 615 BGB.

Schließt ein Arbeitgeber seinen Betrieb, muss er die ausgefallene Arbeitszeit bezahlen, weil er in Annahmeverzug gerät. Die nichtgeleistete Arbeitszeit muss weder nachgearbeitet werden, noch müssen Mitarbeitende Urlaub oder Überstunden nehmen.

Mitarbeitende sind allerdings nicht grundsätzlich von der Arbeitspflicht befreit. Es wäre möglich, den Mitarbeitenden Aufgaben zuzuweisen, die sie auch von zu Hause erledigen können,

wie Vorbereitung von Elterngesprächen, Dokumentation oder Lesen von Fachliteratur etc.

Für Mitarbeitende, die eine „Homeoffice“-Regelung haben gilt, dass sie ihrer Arbeitspflicht von zu Hause aus nachkommen.

Solltet ihr weitere Fragen haben, wendet euch gern an uns.

Sprengel-MAV-Sitzung zum Nikolaus

Alle Jahre wieder

In regelmäßigen Abständen treffen wir uns auf Sprengel-Ebene, um uns über unsere Arbeit und Veränderungen im Mitarbeitervertretungsrecht auszutauschen.

Im Dezember treffen wir uns immer in Leer und traditionell gibt es als Willkommensgruß einen Stutenkerl.

Dieses Jahr haben wir uns zum Thema "Übergang in den Ruhestand" getroffen und einen Referenten dazu  eingeladen. Wenn Ihr dazu Fragen und Anregungen habt, meldet Euch gerne bei uns!

Frohe Weihnachten 

Wir feiern 10, 20, 30 und 40 Jahre Dienstjubiläum

Jubis im Kirchenkreis Emden-Leer

Zum ersten Mal läd die MAV die Jubilanten aus 10, 20, 30 und sogar 40 Jahren Dienstjubiläum ein. Aus dem Zeitraum August 2024 bis Januar 2025 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen. 

Die Resonanz war sehr positiv, auch wenn nicht alle dabei sein konnten. 

In einem weihnachtlichen Ambiente gab es Punsch, Gebäck und Geschichten über Einstellungsverfahren, Kollegen und Chefs und Abläufe, die heutzutage nicht mehr angebracht wären. 
Auch wir nehmen viel aus den Gesprächen an Tipps und Wünschen für unsere weitere Arbeit für die Mitarbeitenden im Kirchenkreis mit. 

Wir freuen und schon aus nächstes Jahr und die Jubilanten aus dem Zeitraum von August 2025 bis Juli 2026.

Orange Day - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Tarifabschluss TVöD SuE übernommen

Tarifabschluss im SuE-Bereich übernommen – das ändert sich für euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gute Nachrichten für alle, die im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) arbeiten:
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat den neuen Tarifabschluss aus dem öffentlichen Dienst (TVöD) für unseren Bereich übernommen.

Was das für euch bedeutet, haben wir hier kurz und verständlich zusammengefasst:

📈 Mehr Geld ab 2025

Eure Gehälter steigen in zwei Schritten:

Ab 1. April 2025:

3,0 % mehr Gehalt, mindestens 110 € im Monat

Auch Zulagen steigen – und zwar um 3,11 %

Ab 1. Mai 2026:

Noch einmal 2,8 % mehr Gehalt

🎁 Mehr Sonderzahlung – oder lieber freie Tage?

Ab 2026 gibt es für alle:

85 % der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Ihr könnt frei wählen, ob ihr einen Teil davon lieber in bis zu 3 zusätzliche freie Tage umwandeln möchtet

⏱️ Freiwillige 42-Stunden-Woche ab 2026

Wer möchte, kann ab 2026 mehr arbeiten – bis zu 42 Stunden pro Woche.
Aber:
✅ Nur wenn ihr es wollt
✅ Und nur wenn euer Arbeitgeber zustimmt
➡️ Das nennt sich „doppelte Freiwilligkeit“

💸 Zuschläge für die 42-Stunden-Woche

Wenn ihr euch für die freiwillige 42-Stunden-Woche entscheidet, bekommt ihr dafür zusätzliches Geld:

In den Entgeltgruppen E 1 bis E 9b:
➕ 25 % mehr auf das Grundgehalt (bezogen auf Stufe 3 der Tabelle)

In den Entgeltgruppen E 9c bis E 15:
➕ 10 % mehr auf das Grundgehalt (bezogen auf Stufe 3)

➡️ Wichtig: Diese Zuschläge gibt es nur, wenn ihr wirklich mehr arbeitet (also 42 Stunden pro Woche).

🌴 Mehr Urlaub ab 2027

Ab 2027 gibt es für euch einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr.

🔜 Und wie geht’s weiter im TV-L?

Im Oktober 2025 starten die neuen Tarifverhandlungen für den TV-L (also den Bereich außerhalb SuE).
Wir als Gewerkschaft setzen uns dafür ein, dass dort ähnlich gute Ergebnisse erzielt werden – und dass diese schnell übernommen werden.

✊ Gemeinsam mehr erreichen!

Bleibt informiert, bleibt aktiv – es lohnt sich!

Mitarbeitendenversammlung am 16.01.2025 "Die Qual der Wahl"

Am 16.01.2025 fand die Mitarbeitendenversammlung mit ca. 50 MItarbeiterinnen und Mitarbeitenden im Katharina-von-Bora Haus der Christuskirche in Leer statt. Nach einer kurzen Begrüßung und einer Vorstellung von Schwester Carola Beermann (Nähprojekt im Kirchenkreis, haben wir die Wahl des Wahlvorstandes

für die MAV-Wahl am 2.4.2025

durchgeführt. Einstimmung beschlossen haben wir weiterhin, dass die verbleibenenen Kollegen und Kolleginnen im Diakonieverband sich unserer MAV anschließen. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.

Danach war bei Punsch und Rosinen-und Schwarzbrot noch Gelegenheit zum Austausch.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung an der Wahl und das sich noch einige bereiterklären für die MAV zu kandidieren.