ADK

Arbeitsbefreiung

In der Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ADK) wird die Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit, der Urlaub, die Jubiläumstage, die Anwendung der Tarifverträge und vieles mehr festgelegt.

In unserm Bereich ist die ADK Hannover zuständig. Diese Kommission ist paritätisch mit neun Vertretern der Arbeitgeber- und neun Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt. In den monatlichen Treffen erarbeiten die Arbeitnehmer- sowie die Arbeitgeberseite verschiede Themen und Inhalte. Diese werden dann in den ADK Sitzungen verhandelt, diskutiert und beschlossen. 

Für den Fall, dass sich die Mitglieder der ADK nicht einigen, ist anstelle von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Eine Schlichtungskommission, der zwei Schlichter vorsitzen, hat dann - unter Beachtung besonderer Verfahrensregeln - den Konflikt zu lösen.